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Thai verlässt Deutschland für länger als 180 Tage
Erlöschen des Aufenthaltstitels wegen Auslandsaufenthalt

Viele thai-deutsche Ehepaare wollen, nachdem sie ins Rentenalter gekommen sind, wechselweise in Deutschland sowie in Thailand leben. Dabei ist die rechtliche Lage bezüglich des Erhalts des deutschen Aufenthaltstitels (Visum) für den Ehepartner bzw. für Kinder mit thailändischer Staatsangehörigkeit vielen Betroffenen unklar.

Da viele Mythen diesbezüglich verbreitet werden, möchte ich an dieser Stelle, mit klarer und einfacher Formulierung, ein wenig zur Aufklärung des Sachverhaltes beitragen.

Nach
§ 51 AufenthG (Aufenthaltsgesetz) verfällt der Aufenthaltstitel, wenn Deutschland länger als 180 Tage verlassen wird.
Ausnahmen

● Ausländer die eine Niederlassungserlaubnis besitzen und mit einem deutschen Ehepartner zusammenleben.

● Ausländer die eine Niederlassungserlaubnis besitzen und bereits über 15 Jahre in Deutschland legal leben und auch weiterhin ihren Lebensunterhalt bestreiten können.

● Ausländer die ihren Pflicht-Wehrdienst in ihrer Heimat ableisten müssen, haben eine Frist von bis zu 3 Monaten nach ihrem Wehrdienst, in der sie spätestens wieder in Deutschland einreisen müssen. Bei einem freiwilligen Wehrdienst verfällt dies.

In allen anderen Fällen kann die Ausländerbehörde in begründeten Fällen diese Frist auch verlängern. Dies muss allerdings schon vor der Ausreise aus Deutschland beantragt werden.

Die hier erwähnten Personengruppen und somit auch viele thai-deutsche Ehepaare sind somit von der einschränkenden Regelung, Deutschland nur maximal sechs Monate am Stück verlassen zu dürfen, nicht betroffen. Die obigen Ausführungen gehen davon aus, dass keine anderweitigen Ausweisungsgründe vorliegen.

Um eventuelle Probleme bei einer Wiedereinreise nach Deutschland vorausschauend entgegenzuwirken ist zu empfehlen sich von der Ausländerbehörde eine Bestätigung, wie nachfolgend dargestellt, ausstellen zu lassen.

Einmal Thai, immer Thai
Das thailändische Verfassungsgericht stellt fest, dass eine durch Geburt erworbene thailändische Staatsangehörigkeit niemals widerrufen werden kann.
THE NATION THAILAND vom 11.06.2020

Deutsche Bundesregierung – Modernisierung des Staatangehörigkeitsrechts
Am 27.06.2024 trat das neue Staatsangehörigkeitsrecht in Kraft. Neben diversen Änderungen bezüglich der Einbürgerung muss nun die bisherige Staatsangehörigkeit nicht mehr aufgegeben werden. Doppelstaatlichkeit wird nun anders als vorher, ohne Beantragung, einfach hingenommen. Thailändische Staatsbürger müssen also, wenn sie die deutsche Staatsangehörigkeit erlangen, ihre bisherige thailändische Staatsangehörigkeit nicht mehr aufgeben. Wenn diese nun mit ihrem thailändischen Reisepass nach Thailand einreisen, benötigen sie nun kein Thai-Visum mehr. 

Thais, die bereits die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und deswegen ein Thai-Visum benötigen, werden in der Regel die Thai-ID-Karte schon besitzen und sollten sich nun noch zusätzlich noch den thailändischen Reisepass zulegen. Wie diese sich nun von den bisherigen Visaauflagen entbinden lassen können, wird mit dem Immigrationbüro abzuklären sein.
Bundesministerium des Innern und für Heimat

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