Ausnahmen
● Ausländer die eine Niederlassungserlaubnis besitzen und mit einem deutschen Ehepartner zusammenleben.
● Ausländer die eine Niederlassungserlaubnis besitzen und bereits über 15 Jahre in Deutschland legal leben und auch weiterhin ihren Lebensunterhalt bestreiten können.
● Ausländer die ihren Pflicht-Wehrdienst in ihrer Heimat ableisten müssen, haben eine Frist von bis zu 3 Monaten nach ihrem Wehrdienst, in der sie spätestens wieder in Deutschland einreisen müssen. Bei einem freiwilligen Wehrdienst verfällt dies.