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Reisekrankenversicherung muss auch für Thais zahlen
Schon immer wurde in Deutschland lebenden Thais für eine Thailandreise zwar die Auslandsreiseversicherung angeboten, im Schadensfall konnte es dann allerdings passieren, dass die Erstattung verweigert wurde. Als Begründung wurde dann darauf verwiesen, dass sich der Versicherungsnehmer schließlich nicht im Ausland, sondern in seiner Heimat aufgehalten hätte, und diese Versicherung eben nur für den Aufenthalt im Ausland gedacht wäre. Das Landgericht München (AZ: 70 85 86/98) hat diese Praxis nun als unrechtmäßig verworfen.
Es empfiehlt sich vorab von der Versicherungsgesellschaft eine schriftliche Bestätigung zur Leistungsbereitschaft einzuholen. Dies erspart spätere juristische Streitereien. Ein Hinweis auf das oben genannte Gerichtsurteil könnte dabei hilfreich sein.
Achtung: Mündliche Zusicherungen der Versicherungsvertreter werden in den Verträgen der Versicherungsgesellschaften meist ausgeschlossen und sind deshalb unwirksam.
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