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Krankenversicherung in Thailand
Mit der Verlagerung des Wohnsitzes von Deutschland nach Thailand entfällt für Pflichtversicherte die Beitragspflicht für die Krankenversicherung sowie auch die Pflegeversicherung. Dazu ist die Vorlage der Abmeldebescheinigung ausreichend.

Durch die im April 2007 in Kraft getretene Gesundheitsreform ist sichergestellt, dass Sie nach einer evtl. späteren Rücksiedlung nach Deutschland wieder von der Krankenversicherung aufgenommen werden müssen. Dies gilt für gesetzliche wie auch private Krankenversicherungen.

Auslands-Reisekrankenversicherungen leisten nur kurzfristig für eine begrenzte Urlaubsdauer. Gesetzliche Krankenversicherungen bieten im Allgemeinen, im außereuropäischen Ausland keinerlei Absicherung an. Private Krankenversicherungen bieten dies in der Regel meist auch nur zeitlich (z.B. auf sechs Monate) befristet an.

Erkundigen Sie sich, ob Ihr Krankenversicherer die Leistung nicht auch auf den außereuropäischen Bereich ausdehnt. Die DKV z.B. ermöglicht dies ihren langjährigen Kunden in der Regel. Lassen Sie sich dies unbedingt schriftlich zusichern, da mündliche Absprachen ungültig sind. Da das Eintrittsalter entscheidend für die Beitragshöhe ist, kann das Fortbestehen des Vertrages finanziell sehr vorteilhaft für Sie sein.

Das soeben Beschriebene bezieht sich nur auf Deutschland!

Thailand bietet seinen Bürgern eine kostenlose Krankenversorgung an. Für dauerhaft in Thailand lebende unversicherte ausländische Bürger bot der thailändische Staat bislang eine preiswerte Variante dieses Angebotes an
[mehr]. Inzwischen wurde dieses Angebot allerdings eingestellt.

Wenn irgendwie möglich, sollte man allerdings unbedingt versuchen, sich eigenständig zu versichern.
Seit dem 31.10.2019 besteht für ein Non-Immigrant-Visa O-A Krankenversicherungspflicht
Laut Auskunft der Immigration sind die bereits hier lebenden Rentner mit einem Non-Immigrant-Visa O, bei ihrer jährlichen Verlängerung ihres Visums nicht betroffen.
Originaldokument Immigration Bureau (PDF)
(englischer Text etwas weiter unten im PDF-Dokument)

Über die Thai General Insurance Association bieten thailändische Versicherungsgesellschaften spezielle Tarife für Expats an.


Thailand ist zwar im Gesundheitsbereich preiswerter als Europa, dennoch können z.B. bei einem Herzanfall, wenn Sie nicht auf die Annehmlichkeiten einer Privatklinik verzichten möchten, schnell einmal Kosten von einer Million Baht anfallen.

Alternativ können Sie als Ausländer auch eine thailändische Krankenversicherung abschließen. Ob die Zahlungsobergrenzen für die Behandlung von schweren Krankheitsfällen in privaten Krankenhäusern ausreichend sind, sollte bei der Auswahl des Tarifes genau bedacht werden. Im vorgerückten Lebensalter oder bei kostenintensiven Erkrankungen besteht zudem die Gefahr, dass die Gesellschaft den Vertrag einseitig kündigt bzw. nach Ablauf des Versicherungsjahres nicht erneuert. Bei vielen thailändischen Versicherungsverträgen wird z.B. extra darauf hingewiesen, dass die Erneuerung des Vertrages bis zum Alter von 70 Jahren garantiert wird. Im Umkehrschluss besteht demnach die Gefahr, beim Erreichen dieser Altersmarke den bestehenden Vertrag nicht mehr verlängert zu bekommen. Es gibt inzwischen allerdings auch thailändische Versicherungsunternehmen, die mit speziellen teureren Tarifen einen umfangreichen Versicherungsschutz mit lebenslanger Laufzeitgarantie anbieten.

Die Verträge sind meist nach Leistungsumfang gestaffelt. So lässt sich die Versicherungsprämie, durch Beschränkung der Versicherungsleistung auf den stationären Krankenhausaufenthalt, stark senken, zumal die Kosten für ambulante Behandlungen in Thailand recht preiswert sind. Sollte allerdings später einmal z. B. durch ein Nierenleiden eine immer wiederkehrende Dialyse unumgänglich sein oder durch eine Krebserkrankung eine längerfristige oder gar dauerhafte ambulante Krebstherapie notwendig werden, dann könnte sich diese Sparmaßnahme sehr schnell als Kostenfalle erweisen. Beim Vertragsabschluss einer Krankenversicherung sollten auch die Leistungen für solche Fälle abgeklärt werden.

Ein Heimaturlaub ist bei den internationalen Versicherungen meist mitversichert. Ein Aufenthalt in Kanada und den USA erfordert allerdings in der Regel wegen der dortigen hohen Kosten, eine Zusatzprämie. Bei der Höhe der Leistungsobergrenzen unterscheiden sich die Gesellschaften sehr stark voneinander. Bei zu niedrigen Leistungsobergrenzen besteht bei einer teuren Erkrankung das Risiko, auf den Kosten sitzen zu bleiben. Notfalls könnte dies durch Nutzung der erheblich preiswerteren staatlichen Krankenhäuser wieder ausgeglichen werden. Es ist bei thailändischen und vielen angelsächsischen Versicherungsgesellschaften oftmals üblich, dass nach einem teuren Krankheitsfall, im darauf folgenden Versicherungsjahr die Prämie bis zu 25% angehoben wird.

Bei der Einlieferung ins Krankenhaus wird die Versicherungskarte alleine als Kostendeckung meist nicht anerkannt. Vorab muss gegenüber dem Krankenhaus die Kostendeckung gesichert sein. Eine Kreditkarte kann neben Bargeld in diesem Fall recht hilfreich sein. Eine Auskunft durch das Versicherungsbüro, dass der Versicherungsvertrag tatsächlich gültig ist, wird oft auch akzeptiert. Zu lebensrettenden Maßnahmen sind die Krankenhäuser auch ohne vorherige Abklärung der Kostenfrage verpflichtet.

Ein Vorteil thailändischer Versicherer ist sicherlich, dass die Krankenhäuser alle anfallenden Kosten sehr einfach direkt mit dem Versicherer abrechnen können. Sie brauchen alos die Kosten nicht vorzustrecken.

Bei europäischen Gesellschaften wird das Krankenhaus bei stationärer Behandlung, in der Regel per FAX eine Kostenübernahmeerklärung vom Versicherer einholen. Dies kann im Einzelfall ein paar Tage dauern. Für diese Zeit wird die Klinik vorab von Ihnen eine Deckung fordern. Nach Eingang der Kostenübernahme erhalten Sie diesen Betrag selbstverständlich wieder zurück. Ambulante Kosten werden Sie bei europäischen Unternehmen schriftlich zur Erstattung einreichen müssen.

Demnach sollten neben der Beitragshöhe, unbedingt auch die anderen Faktoren wie Kündbarkeit, Leistungsumfang, Zahlungsbereitschaft, usw. bei der Auswahl der Versicherungsgesellschaft berücksichtigt werden.

Lesen Sie die Versicherungsbedingungen sehr genau!
● Kann die Versicherung kündigen, bzw. die Verlängerung des Vertrages ablehnen?
● Welchen Ruf hat die Versicherungsgesellschaft?
● Ist die Zahlungsabwicklung problemlos (beim Krankenhaus nachfragen)?
● Sind die Leistungsobergrenzen wirklich ausreichend?
● Ist die Prämiensteigerung auch mit zunehmendem Alter noch bezahlbar?
● Ist der Vertrag zeitlich bzw. auf bestimmtes Lebensalter befristet?
● Ist ein dauerhafter Auslandsaufenthalt tatsächlich versichert?

An dieser Stelle können leider nur allgemeine Ratschläge gegeben werden. Bitte informieren Sie sich und lesen Sie auch das Kleingedruckte sehr genau durch. Erkundigen Sie sich auch nach den Erfahrungen in Ihrem Farang-Bekanntenkreis. Ein Versicherungsbüro, welches auch internationale Krankenversicherungen führt, dürfte in jeder größeren Stadt Thailands zu finden sein.

Bitte bedenken Sie, dass auch in Thailand mündliche Zusagen in keiner Weise rechtsverbindlich sind. So ist z.B. ein Zeitungsbericht wie im Farang (14/2003) "BUPA setzt Ältere nicht vor die Tür" nur als wertvoller Hinweis zu werten. Erst eine schriftliche Zusage gibt Ihnen die Sicherheit, im Ernstfall auch abgesichert zu sein.

Sollten Sie Fehler feststellen oder weitere interessante Angebote kennen, wäre ich für eine kurze Mitteilung sehr dankbar.

Meine Seiten zum Thema Krankenversicherung sollen keine fachkundige Beratung ersetzen, sondern Ihnen nur vorab schon einmal einen groben Überblick geben.

Bei Fragen zu deutschen Versicherungen können Sie sich im Zweifelsfalle an folgende Institutionen wenden:

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-Aufsicht BAFIN
Bund der Versicherten

Schweizer Bürgern hilft der
Solidaritätsfond für Auslandsschweizer.

Liste der Krankenhäuser in Thailand
Wikipedia

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