Steuer Ich möchte keinen weiteren Ratgeber zum Thema Steuer eröffnen, sondern nur ein paar Hinweise sowie Quellen zur eigenen Recherche aufzeigen.
Regierung will Steuervorschriften für Auslandseinkommen verschärfen Ab dem 01.01.2024 soll ab einem Aufenthalt von 180 Tagen im Jahr in Thailand ein ausländisches Einkommen besteuert werden. Bangkok Post vom 18.09.2023 Gespräch des schweizer Botschafters mit der thailändischen Steuerbehörde vom 27. Februar 2024 über Thailands neue Steuervorschriften. SwissEmbassyBangkok: Zusammenfassende Abschrift des Gesprächs Anmerkung von Siam-Info, für in Thailand ansässige Rentner: Im Prinzip wäre es auch schon nach dem bisherigen Steuerrecht möglich gewesen, in Thailand lebende ausländische Rentner zu besteuern. Die thailändischen Finanzbehörden verzichteten allerdings darauf dies umzusetzen. Nun bleibt abzuwarten, ob die neuen Steuervorschriften tatsächlich auch auf die hier lebenden ausländischen Rentner angewandt werden. Thailands neue Steuer auf ausländisches Einkommen Siam Legal International
August 2003 teilte die Deutsche Botschaft in dem hier aufgeführten Newsletter mit, dass sie Kenntnis davon hätte, dass das Finanzsamt in Udon Thani für Rentenzahlungen Steuer erheben wolle. Nach ihrer Auffassung widerspreche dies, dem zwischen Deutschland und Thailand abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen. Die Botschaft hat dies mit dem Finanzamt geklärt und empfiehlt in ähnlichen Fällen zukünftig die Zahlung mit Hinweis auf das Doppelbesteuerungsabkommen zu verweigern sowie gegebenenfalls die Botschaft zu informieren. Newsletter Deutsche Botschaft S.4 Doppelbesteuerungsabkommen
Für in Thailand lebenden deutsche Rentner ist folgendes Finanzamt zuständig: in Deutschland: Finanzamt Neubrandenburg (RiA) Postfach 110140 17041 Neubrandenburg Telefon: +49 395 44222 – 47000 Fax: +49 395 44222 – 47100 Website: http://www.finanzamt-rente-im-ausland.de
bzw. in Thailand am jeweiligen Wohnort
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