Steuer Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich nur auf das deutsche Steuerrecht. Ich möchte auf dieser Homepage keinen weiteren Ratgeber zum Thema Steuer eröffnen, sondern nur ein paar Hinweise sowie Quellen zur eigenen Recherche aufzeigen.
Keine Besteuerung deutscher Renten in Thailand Im August 2003 teilte die Deutsche Botschaft in der hier aufgeführten Newsletter mit, dass sie Kenntnis davon hätte, dass das Finanzsamt in Udon Thani für Rentenzahlungen Steuer erheben wolle. Nach ihrer Auffassung widerspreche dies, dem zwischen Deutschland und Thailand abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen. Die Botschaft hat dies mit dem Finanzamt geklärt und empfiehlt in ähnlichen Fällen zukünftig die Zahlung mit Hinweis auf das Doppelbesteuerungsabkommen zu verweigern sowie gegebenenfalls die Botschaft zu informieren. Da das aktuelle Doppelbesteuerungsabkommen von 1967 ist, dürfte sich bis zum heutigen Tag nichts an diesem Sachverhalt geändert haben.Newsletter Deutsche Botschaft S.4 Doppelbesteuerungsabkommen