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Rentenzahlung nach Thailand
Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich nur auf deutsche Renten. Ich möchte mit dieser Homepage keinen weiteren Rentenratgeber eröffnen, sondern nur auf die speziellen Besonderheiten und Fallstricke, die ein Auswandern nach Thailand diesbezüglich mit sich bringen können, hinweisen. Damit sollte es möglich sein, kritische Problempunkte bei der eigenen Rentenversicherung aufzudecken und evtl. gezielt bei der Rentenversicherung zu hinterfragen. Da Thailand weder ein Mitgliedsland der EU ist noch ein Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland hat, ist in einigen Bereichen des Rentenrechts mit Fallstricken zu rechnen. Am 1. Oktober 2005 haben sich die Träger der einzelnen Rentenversicherer unter dem Namen Deutsche Rentenversicherung zusammengeschlossen. Zur Vereinfachung der nachfolgenden Formulierungen bitte ich zu berücksichtigen, dass alle Ausführungen, die eine Witwe betreffen, in gleicher Weise auch für einen Witwer zutreffend sind.

Beantragung der Rente


Der Antrag sollte ein halbes Jahr vor dem Eintritt ins Rentenalter gestellt werden.

In Deutschland lebend, kann dazu die Hilfestellung eines Rentenberaters der Deutschen Rentenversicherung in Anspruch genommen werden. Diese sind in jeder größeren Stadt zu finden.
Rentenberater der Deutschen Rentenversicherung

Schon ausgewandert ist die Beantragung allerdings auch kein Hexenwerk. Die Antragsformulare lassen sich auf der Website der Deutschen Rentenversicherung herunterladen.
R0100 - Antrag auf Versichertenrente (Rentenantrag)

Zusätzlich besteht die komfortable Möglichkeit, die Beantragung auch direkt online durchzuführen.
Rentenantrag online stellen

Renten nach dem Fremdrentengesetz (z. B. Spätaussiedler)


Sie werden nicht nach Thailand gezahlt

Altersrente


Rentenzahlungen nach Thailand werden in der Regel nicht gekürzt. Die Altersrente sollte spätestens drei bis vier Monate, besser ein halbes Jahr, vor dem Erreichen des Rentenalters beantragt werden.

Rentenkürzung für Thaifrauen aufgehoben


Bisher wurde Ausländern, die ihren Lebensabend in ihrer außereuropäischen Heimat verbrachten, die Altersrente um 30% gekürzt, wenn ihr Heimatland, wie z. B. auch Thailand, kein Sozialhilfeabkommen mit Deutschland hatte. Betroffen waren z. B. die Thaifrauen, die in Deutschland durch eigenes Erwerbsleben Rentenansprüche erworben hatten.

Zu diesem Thema hatte ich bereits im Jahr 2009 eine Petition beim Bundestag sowie bei der EU eingereicht, die zunächst leider beide abgelehnt wurden. Glücklicherweise hat die EU diese Ungerechtigkeit inzwischen erkannt und behoben.

Zum 1. Oktober 2013 wurden endlich EU-Richtlinien zum Ausländerrecht umgesetzt, die diese ungerechte Rentenkürzung endlich aufheben.

Für die betroffenen Auslandsrenten ab 01.01.1992 wird die Umstellung auf eine ungekürzte Rentenzahlung automatisch vorgenommen. Für alle davor liegenden Auslandsrenten wird keine automatische Anpassung vorgenommen. In diesen Fällen sollte umgehend eine Neufeststellung der Rente beantragt werden, um damit auch in diesen Fällen die Rentenkürzung zu beenden.

Original Pressemitteilung, Deutsche Rentenversicherung (webarchive)

Beitragserstattung der Rentenbeiträge für Thais (Nicht-EU-Ausländer)


Thais, die in Deutschland in Folge Ihrer eigenen Berufstätigkeit in die Deutsche Rentenversicherung einbezahlt haben und sich nun in Ihrer Heimat niederlassen, können sich nach einer Wartezeit von 24 Monaten, die selbst eingezahlten Rentenbeiträge (Arbeitnehmeranteil) ausbezahlen lassen. Der Arbeitgeberanteil wird leider nicht erstattet. Deutschen steht diese Möglichkeit nicht offen.

Allgemeine Wartezeit


Sie erfordert die Einzahlung von mindestens 60 Monatsbeiträgen in die Rentenversicherung und ist eine generelle Voraussetzung für alle oben aufgeführten Rentenarten. In speziellen Sonderfällen kann diese allgemeine Wartezeit vorzeitig erfüllt sein, wenn z. B. Erwerbsminderung durch einen Arbeitsunfall, eine Berufskrankheit, einen Unfall im Wehrdienst oder Ähnliches eingetreten ist.

Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsminderungsrenten


Gekürztes Zitat der Rentenversicherung: SGB VI § 270b
„...Eine Rente wegen Berufsunfähigkeit, ist in das Ausland nur zu zahlen, wenn der Anspruch unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage besteht und bis zur Auswanderung für Zeiten eines gewöhnlichen Inlandsaufenthaltes bereits ein Anspruch auf diese Rente bestand...“
kompletter Text bei dejure.org
weitere Informationen:
Interessengemeinschaft Sozialrecht e.V.

Witwenrente


Der Gesetzgeber hat den Begriff Witwenrente um den Begriff Witwerrente ergänzt. In beiden Fällen ist der gleiche Anspruch gemeint. Um die Formulierungen zu vereinfachen, habe ich nachfolgend einfach nur den Begriff Witwe bzw. Witwenrente benutzt. Selbstverständlich treffen die Ausführungen genauso auf den Witwer zu.

Ehen, die bereits vor 2002 geschlossen wurden und bei denen ein Ehepartner vor dem 2. Januar 1962 geboren ist, oder der Ehegatte bis Ende 2001 gestorben ist, beläuft sich die große Witwenrente noch auf 60% und nicht wie nachher nur noch 55% des Rentenanspruchs des Verstorbenen.

Es dürfte sehr sinnvoll sein, noch zu Lebzeiten diese Formulare selber auszufüllen. Viele Ehefrauen dürften damit völlig überfordert sein, da die Behördensprache schon für viele Deutsche unverständlich ist. Bitte lesen Sie die Erläuterung in Formular R501 genau durch. Dies dürfte das Ausfüllen erheblich erleichtern.

Formulare Deutsche Rentenversicherung

Sterbevierteljahr - Sterbeübergangszeit


Für die ersten 3 Monate nach dem Ableben des Ehegatten erhält die Witwe generell die volle Altersrente des Gatten ausgezahlt.

Kürzung der Hinterbliebenrente für Thais (Ausländer) aufgehoben


Im Bundesgesetzblatt vom 19.12.2007 wurde eine Änderung der Bemessung der Hinterbliebenenrente, mit Wirkung zum 05.05.2005 veröffentlicht. Die vorher übliche Kürzung auf 70% für Hinterbliebene, die z.B. in Thailand leben, wurde aufgehoben. Nun ist die Staatsangehörigkeit des verstorbenen Versicherungsnehmers für eine evtl. Kürzung entscheidend. Ist der Verstorbene also Deutscher oder EU-Ausländer, wird die Hinterbliebenenrente nicht gekürzt. Durch die rückwirkende Gültigkeit ab 05.05.2005 dürften viele Witwen in den Genuss von Nachzahlungen kommen. Für die Hinterbliebenenfälle von vor dem 05.05.2005, weigert sich die Rentenversicherung die Kürzung aufzuheben. Vermutlich wird diesbezüglich ein weiterer Rechtsstreit vor EU-Gerichten zu erwarten sein.

Kinderlose Witwe vor Vollendung ihres 45 Lebensjahres


Es wird 24 Monate lang eine sogenannte kleine Witwenrente gezahlt, sofern die Ehe mindestens ein Jahr bestanden hatte. Die Höhe beträgt 25 Prozent der Rente, die dem Ehemann zugestanden hätte. Heiratet die Witwe innerhalb dieser 24 Monate wieder, bekommt sie eine Abfindung. Wenn sie das 45. Lebensjahr vollendet hat, erhält sie die große Witwenrente in Höhe von 55% des Rentenanspruchs des Verstorbenen. Bei einer Wiederverheiratung erhält sie das 24-fache der durchschnittlichen Monatsrente des letzten Jahres.

Witwe mit Kind


Sofern die Witwe ein Kind erzieht, erhält sie unabhängig vom Alter oder einer Erwerbsminderung die große Witwenrente in Höhe von 55% und zusätzlich noch einen Zuschlag für die Kindererziehung.

Witwe nach Vollendung ihres 45 Lebensjahres


Die Witwe erhält die große Witwenrente in Höhe von 55%.

Witwe mit eigenem Einkommen


Verfügt die Witwe über eigenes Einkommen, wird dies sowohl nach dem alten als auch dem neuen Hinterbliebenenrecht auf die Witwenrente angerechnet, soweit es einen bestimmten Freibetrag übersteigt.

Waisenrente


Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres bzw. bis zum 27. Geburtstag, wenn sie sich in der Schul-/Berufs-Ausbildung befinden oder gebrechlich sind, erhalten Kinder Waisenrente. Neben den leiblichen Kindern werden auch Adoptivkinder, Pflegekinder, Enkelkinder oder Geschwister anerkannt, wenn sie in häuslicher Gemeinschaft mit dem Verstorbenen gewohnt haben und von ihm im Wesentlichen unterhalten wurden.



Riester-Rente


Nach dem Wegzug ins Ausland muss die Förderung zurückbezahlt werden. Für Leute, die vorhaben später einmal nach Thailand auszuwandern, dürfte es demnach nicht sonderlich sinnvoll sein, eine Riester Rente abzuschließen. Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs verstößt diese Praxis allerdings gegen EU-Recht. Eine Anpassung der Riester Rente an das EU-Recht wird vermutlich allerdings auf den EU-Raum beschränkt sein.
„Wie Sparer die Riester-Falle vermeiden“ SPIEGEL ONLINE

Rürup-Rente


Anders als bei der Riester-Rente muss nach einem Wegzug ins Ausland die Förderung nicht zurückbezahlt werden. Da es sich bei den Anbietern um private Versicherer handelt, die verständlicherweise Gewinn anstreben, sollte die Wirtschaftlichkeit jeweils genau geprüft werden. Anbieter, bei denen sich erst bei Erreichen des neunzigsten Lebensjahrs eine tatsächliche Rendite einstellt, sind kein Einzelfall.


Rehaleistungen der Rentenversicherung


werden nicht nach Thailand gezahlt

Krankenversicherung - Pflegeversicherung


Mit der Verlagerung des Wohnsitzes von Deutschland nach Thailand entfällt für Pflichtversicherte die Beitragspflicht für die Krankenversicherung sowie auch die Pflegeversicherung. Dazu ist die Vorlage der Abmeldebescheinigung ausreichend. Durch eine im April 2007 wirksame Gesetzesänderung ist bei einer späteren evtl. Rückkehr nach Deutschland eine Wiederaufnahme in die Krankenversicherung gewährleistet. Dies gilt für gesetzliche wie auch private Krankenversicherungen.

Keine Besteuerung deutscher Renten in Thailand


Im August 2003 teilte die Deutsche Botschaft via Newsletter mit, dass sie Kenntnis davon hätte, dass das Finanzsamt in Udon Thani für Rentenzahlungen Steuer erheben wolle. Nach ihrer Auffassung widerspreche dies dem Doppelbesteuerungsabkommen. Die Botschaft hat diesen Sachverhalt mit dem Finanzamt geklärt und empfiehlt in ähnlichen Fällen zukünftig die Zahlung mit Hinweis auf das Doppelbesteuerungsabkommen zu verweigern sowie gegebenenfalls die Botschaft zu informieren.
Der komplette Text steht via Download zur Verfügung:
Download:
PDF Newsletter Deutsche Botschaft siehe S.4, Aug 2003
Download:
PDF Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Thailand

Lebensbescheinigung für Deutsche


Die Deutsche Rentenversicherung muss für die in Thailand lebenden Rentner jährlich überprüfen, ob die Voraussetzungen für die Rentenzahlung auch weiterhin noch vorliegen. Es wird Ihnen hierzu im Juni/Juli das Formblatt Lebensbescheinigung zugesandt. Diese Erklärung kann von der Deutschen Botschaft/Konsulat oder auch durch Banken, Notare, Gemeindeverwaltungen und anderen öffentlichen Stellen beglaubigt werden.

Wer das Formblatt Lebensbescheinigung bis Mitte Ausgust nicht erhalten hat, sollte es sich einfach beim Rentenservice der Deutschen Post herunterladen.

Download Lebensbescheinigung


Die Deutsche Botschaft bietet sogar einen Download im Sprachpaar Deutsch/Thai an. Eine Bestätigung bei Thai-Behörden wird dadurch sicherlich einfacher. Anders als das Formblatt der Deutschen Post hat es allerdings keine vordefinierten Eingabefelder. Mit der Funktion „Ausfüllen und Unterschreiben“ im Adobe-Acrobat-PDF-Reader ist es allerdings möglich, auch dieses PDF-Formular, auszufüllen.



Eine Alternative zum Adobe-Acrobat-PDF-Reader stellt das Programm Ashampoo-PDF-Free dar.
Download von Ashampoo-PDF-Free
Sicherlich gibt es noch viele andere Programme, die Ähnliches leisten.


Download Lebensbescheinigung Deutsch/Thai


Bei Beglaubigung durch die Deutsche Botschaft/Konsulat wird für die Bestätigung betrieblicher oder privater Renten wird eine Gebühr von 34,07 € erhoben. Bestätigungen der gesetzlichen Rentenversicherung sind hingegen kostenfrei. Daher ist es ratsam, einen Rentenbescheid vorzulegen.

Grundsätzlich sollte die Lebensbescheinigung im Original per Post zurückgesandt werden.
Ein Versand per E-Mail oder Fax, wie in den Vorjahren, wird nicht mehr akzeptiert.

Deutsche Post AG
Niederlassung Renten Service
04078 Leipzig
Deutschland

Telefon: +49 221 56 92-777
Telefax: +49 69 653015 10865

Website:
https://www.deutschepost.de/de/r/rentenservice.html

Alternativ besteht die Möglichkeit, mittels Smartphone den Lebensnachweis online durchzuführen:

Digitaler Lebensnachweis
Renten Service der Deutschen Post:
Digitaler Lebensnachweis
Renten Service der Deutschen Post:
Schritt-für-Schritt-Anleitung

Änderungsmitteilung


Änderungen der Kontoverbindung, des Familienstandes oder der Adresse sind unverzüglich mitzuteilen. Dies ist auch online möglich:
Änderungsmitteilung online Rentenservice der Deutschen Post

Überweisung der Rente nach Thailand


Die Deutsche Rentenversicherung überweist die Rente selbstverständlich auch nach Thailand. Die Gebühren der Korrespondenzbank sowie der thailändischen Bank werden den überwiesenen Betrag allerdings entsprechend verringern.

Links für deutsche Rentner
Deutsche Rentenversicherung
Rentenservice Deutsche Post Konto-/Adressenänderung online möglich
Bundesministerium für Arbeit und Soziales Rentenlexikon
Ihre-Vorsorge.de
Rententips.de

ihr-rentenplan.de

Links für schweizer Rentner
avs-ai.ch

Siehe auch die Rubriken:
Bankkonto in Thailand
Bankkonto in Deutschland
(Transfer)Wise-Konto
Kostenvergleich Geldüberweisung
Zahlung der Beamtenpension
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Lebenshaltungskosten
Krankenversicherung
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