Siam-Info.deEnglish

Deutsche Beamtenpensionen nach Thailand
Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich nur auf deutsche Beamtenpensionen. Ich möchte auf dieser Homepage keinen weiteren Ratgeber zum Thema Beamtenpensionen eröffnen, sondern nur auf die speziellen Besonderheiten und Fallstricke, die ein Auswandern nach Thailand diesbezüglich mit sich bringen können, hinweisen. Damit sollte es möglich sein, kritische Problempunkte bei der eigenen Pension aufzudecken und evtl. gezielt zu hinterfragen.

Grundlage für die Beamtenpension ist das Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter in Bund und Ländern (Beamtenversorgungsgesetz - BeamtVG).

Ruhegehalt


Pensionierte Beamte bekommen auch in Thailand ungekürzt die Pension ausbezahlt. Zu beachten ist allerdings, dass es durch die Auswanderung zu einer Einstufung in eine ungünstigere Steuerklasse kommen kann. Auch die Beihilfeansprüche für den Krankheitsfall bleiben unverändert bestehen. Für manche Landesbeamte (z.B. Bayern) bestehen die Beihilfeansprüche allerdings nur bei dauerhaftem Aufenthalt (Auswanderung) in Thailand.

Anspruch auf Witwengeld


Die Ehe muss mindestens ein Jahr gedauert haben, es sei denn, dass nach den besonderen Umständen des Falles die Annahme nicht gerechtfertigt ist, dass es der alleinige oder überwiegende Zweck der Heirat war, eine Versorgung zu verschaffen. BeamtVG § 19 (1)*

Der Beamte muss vor dem vollendeten 65. Lebensjahr geheiratet haben, sollte er bereits pensioniert sein. BeamtVG § 19 (2)*

Höhe des Witwengeldes


60% bzw. 55% vom Ruhegehalt, das der Verstorbene erhalten hat bzw. hätte. Einzelheiten hierzu bitte im Versorgungsänderungsgesetz von 2001 nachschlagen. BeamtVG § 20 (1)*

Bei einem Altersunterschied der Witwe zum Verstorbenen > 20 Jahren und kinderlos gebliebener Ehe hat die Witwe mit Abzügen zu rechnen. BeamtVG § 20 (2)*

Witwenabfindung


Eine Witwe, die Anspruch auf Witwengeld oder auf einen Unterhaltsbeitrag hat, erhält im Falle einer Wiederverheiratung eine Witwenabfindung. BeamtVG § 21 (1)*

Waisengeld


Kein Waisengeld erhalten die Kinder eines verstorbenen Ruhestandsbeamten, wenn das Kindschaftsverhältnis durch Annahme als Kind begründet wurde und der Ruhestandsbeamte in diesem Zeitpunkt bereits im Ruhestand war und das fünfundsechzigste Lebensjahr vollendet hatte. Es kann ihnen jedoch ein Unterhaltsbeitrag bis zur Höhe des Waisengeldes bewilligt werden. BeamtVG § 23 (2)*

Beschränkung des Ruhegehalts


Das so ermittelte Ruhegehalt wird allerdings in nicht wenigen Fällen durch folgende Regelung abgesenkt: Haben Beamte auch Anspruch auf eine gesetzliche Rente, so darf das erzielte Ruhegehalt plus die GRV nicht das maximal erreichbare Ruhegehalt (maximaler Ruhegehaltssatz) übersteigen. BeamtVG § 55 *

Versteuerung des Ruhegehaltes
Anders als bei Renten unterliegen Beamtenpensionen in der Regel der deutschen Steuer.


Links
BeamtVG Gesetzestext Bundesministerium der Justiz
Dienstunfähigkeit SCHNITTKER Versicherungsmakler
diebeamtenversorgung.de

App im Playstore nicht zu finden → Lösung
Beispiel: Beamte des Landes NRW können ihre Beihilfeansprüche über die APP „Beihilfe NRW“ abwickeln. In Thailand lebend ist diese APP im Playstores allerdings nicht zu finden. Wie man diese App dennoch installiert bekommt
[mehr]


Siehe auch die Rubriken:
Bankkonto in Thailand
Bankkonto in Deutschland
(Transfer)Wise-Konto
Kostenvergleich Geldüberweisung
Rentenzahlung nach Thailand
Steuer
Lebenshaltungskosten
Krankenversicherung

≡ Menü

Alle Angaben ohne Gewähr!

© by Heinz Klaus Thiesen | Kontakt | Impressum | Datenschutzerklärung