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Internationaler Führerschein für Thailand
Wenn Sie in Thailand ein Kraftfahrzeug führen möchten, benötigen Sie selbstverständlich auch hier einen Führerschein.
In Ihrer Heimat können Sie sich, beim örtlichen Straßenverkehrsamt, hierzu einen internationalen Führerschein ausstellen lassen. Besitzer des uralten grauen Führerscheins müssen damit rechnen, dass er bei dieser Gelegenheit dann direkt gegen den aktuellen Führerschein im Scheckkartenformat getauscht wird. In Thailand muss neben dem internationalen Führerschein auch immer der deutsche Führerschein vorgelegt werden können. Vor dem 01.05.2021 war es nicht ganz einfach, den in Thailand gültigen internationalen Führerschein zu erhalten, da das üblicherweise genutzte Dokument bis dahin in Thailand überhaupt keine Gültigkeit hatte. Die nachfolgende Übersicht ist durch die Änderung in der Praxis obsolet geworden.
Übersicht über die verschiedenen internationalen Führerscheine.
Internationaler Führerschein nach dem Übereinkommen über den Straßenverkehr vom 8. November 1968 (Wiener Abkommen)
Dieser Führerschein hat eine Gültigkeit von 3 Jahren. Er wird in Deutschland meist ohne jede weitere Hinterfragung nach dem Urlaubsziel herausgegeben.
Dank einer gesetzlichen Neuregelung ist dieser Führerschein nun auch in Thailand ab dem 01.05.2021 gültig.
ADAC vom 25.03.2021
Vorher war Thailand kein teilnehmender Vertragsstaat. Somit war dieser Führerschein früher in Thailand nicht gültig.
Internationaler Führerschein nach dem Genfer Abkommen vom 12. August 1949
Dieser Führerschein wird zwar in Österreich, Lichtenstein, Luxemburg, der Schweiz und vielen anderen Staaten, aber leider nicht in Deutschland ausgegeben. Deutschland ist leider kein teilnehmender Vertragsstaat. In Thailand wird dieser Führerschein anerkannt und kann auch für die Beantragung des Thaiführerscheins problemlos genutzt werden. Er ist bei den Thaibehörden sowie der Polizei allseits bekannt.
Dies war der bis zum 01.05.2021 in Thailand anerkannte Internationale Führerschein.
Internationaler Führerschein nach dem Internationalen Abkommen über Kraftfahrzeugverkehr vom 24. April 1926 (Pariser Abkommen)
Dieser Führerschein wird in Deutschland nur nach spezieller Nachfrage von der Führerscheinstelle ausgegeben, wenn im Zielgebiet der internationale Führerschein nach dem Wiener Abkommen keine Gültigkeit haben solltet. Da dies recht selten der Fall ist, fristet er nur ein Nischendasein. Seine Gültigkeitsdauer beträgt nur ein Jahr.
In Thailand wurde er am 24. Oktober 1929 ratifiziert. Im Führerschein ist Thailand explizit in der Liste der Vertragsstaaten aufgeführt.
Der Internationale Führerschein - Hauptkommissar Benrd Huppertz
Für einen längeren oder einen dauerhaften Aufenthalt ist ein thailändischer Führerschein erforderlich. Weitergehende Informationen sind in der Rubrik "Führerschein in Thailand" zu finden.
Links zum Thema:
Driving a car or motorcycle in Thailand
Siehe auch die Rubriken:
Führerscheinbeantragung in der Praxis
Kfz-Kamera
Kfz-Navigation
Polizei
Straßenverkehr
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