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Royal Thai Police

Polizei

Telefon: 191 (landesweite Notrufnummer)
Homepage:
www.royalthaipolice.go.th


Touristenpolizei (nur in Urlaubsgebieten)
Telefon: 1155 (landesweit)
Homepage:
www.touristpolice.go.th/en/home (Thai/Englisch)
In Touristengebieten steht für Urlauber diese speziell ausgebildete Polizeiabteilung zur Verfügung. Die Beamten sprechen alle englisch und beherrschen zum Teil auch weitere Fremdsprachen.

Touristenpolizei wirbt für App „i lert u" für Ausländer in Schwierigkeiten
Die App leitet den Anruf mit Angabe der GPS-Koordinaten automatisch an die Hotline 1155 der Touristenpolizei weiter. Über die App können auch Nachrichten und Fotos versandt werden. Die App steht für Android sowie iOS-Smartphones in vielen Sprachen, so auch in Deutsch zur Verfügung.
Bangkok Post vom 26.03.2023

In der Regel ist die thailändische Polizei, gerade zu Ausländern, besonders freundlich, hilfsbereit und höflich.

Sollte Ihnen dennoch einmal Polizeiwillkür widerfahren, sind Sie auch in Thailand nicht ganz ohne Beistand. Die nachfolgend aufgeführten Organisationen unterstützen Sie in berechtigten Fällen beim disziplinarischen Vorgehen gegen einen Polizisten:

Beschwerdestelle der Polizeibehörde
Post Box 191, Rong Muang, Pathum Wan, 10330 Bangkok
E-Mail:
metr-police@police.go.th

Ombudsman
The Government Complex Commemorating His Majesty the King's
80th Birthday Anniversary 5th December, B.E 2550(2007)
5th Floor, B Building, 120 Chaengwattana Road,
Laksi District, Bangkok 10210, Thailand
www.ombudsman.go.th

Office of the National Human Rights Commission of Thailand
The Government Complex Commemorating His
Majesty the King's 80th BirthDay
Anniversary 5th December, B.E.2550 (2007)
120 Chaengwattana Road,
Laksi District, Bangkok 10210.
Homepage:
www.nhrc.or.th
Tel: 0-2141-3800, 0-2141-3900 Call Center: 1377

Office of The National Anti-Corruption Commission (ONACC)
361 Nonthaburi Rd., Thasaai Distict, Amphur Muang
Nonthaburi 11000 , Thailand
Homepage:
www.nacc.go.th

Die Tatsache, dass es Organisationen gibt, die es wagen können gegen Missstände vorzugehen, sollte als Fortschritt gewertet werden. Die meisten Länder dieser Erde sind leider noch sehr weit von diesem Punkt entfernt.

Bevor Sie einen solchen Schritt ergreifen, sollten Sie aber noch Folgendes überdenken:
● Wäre ein solcher Vorfall in Ihrer Heimat wirklich undenkbar gewesen?
● Wie hätten Sie dann dort reagiert?
● Hatte der Beamte nicht nur einen schlechten Tag?
● War es wirklich so schlimm?
● Hat evtl. doch eigenes Fehlverhalten oder Missachtung der Thai-Sitten die Eskalation ausgelöst?

Dies ist sicherlich kein spezielles aktuelles Problem Thailands. Weltweit werden überall vereinzelt ungehobelte, unhöfliche, unmögliche Polizisten anzutreffen sein.

Verhaltensregeln bei polizeilichen Beschuldigungen
Verhalten Sie sich niemals aufbrausend, bewahren Sie auf jeden Fall die Ruhe. Lamentierende aufbrausende Temperamente werden sehr schnell als schuldig eingestuft. Zahlen Sie nicht übereilt, irgendwelche angedrohten Strafen. Im Falle dass sich der Sachverhalt nicht sofort aufklären lässt, sollten Sie möglichst schnell einen Rechtsbeistand heranziehen. Dies sollte der Polizei gegenüber, in sehr höflicher Form, mit der Bitte, die unverständliche Sachlage fachkundig abklären zu lassen, begründet werden. Es muss unbedingt vermieden werden, dass die Hinzuziehung des Rechtsanwalts, als persönlicher Angriff gewertet wird.

Bei Verkehrsunfällen sollte ein Mitarbeiter der Versicherungsgesellschaft hinzugezogen werden. Der Versicherer wird im eigenen Interesse bemüht sein, den Schaden möglichst klein zu halten. Der Umstand, dass der Schaden ordnungsgemäß beglichen wird, kann Sie vor einer Inhaftierung bewahren. Voraussetzung hierzu ist allerdings der vorherige Abschluss einer ausreichenden Kfz-Haftpflichtversicherung. Die Kfz -Pflichtversicherung wird im Schadensfall kaum ausreichend sein. Zur Beweissicherung können Fotos sehr hilfreich sein. Bedenken Sie, dass die Unfallfahrzeuge nur mit Zustimmung der Polizei geräumt werden dürfen.

Mit dem Motto „Euch werde ich es zeigen“ wird man in Thailand gegenüber der Polizei mit Sicherheit immer das Nachsehen haben. Unterschreiben Sie keinesfalls Papiere, die Sie nicht lesen können. Drängen Sie darauf, Durchschriften der Niederschriften zu erhalten. Bei Hinzuziehen eines Rechtsanwaltes, sollte dies ohnehin dessen Aufgabe sein.

Ausweispapiere mitführen (Hinweis des Auswärtigen Amtes der BRD):
Es wird darauf hingewiesen, dass Reisende stets ihre Ausweise mit sich führen müssen... Personen, die sich bei einer solchen Kontrolle nicht ausweisen können, werden regelmäßig vorläufig festgenommen .... Eine Kopie des Passes ist auch ausreichend, dabei muss unbedingt auch die Seite mit dem thailändischen Visum bzw. Einreisestempel kopiert und mitgeführt werden. Im Regelfall werden bei Razzien in Diskotheken, Bars oder Massagesalons auch Urinproben genommen, um die Einnahme unerlaubter Drogen zu testen. Dies ist nach thailändischem Recht zulässig.

Siehe auch die Rubriken:
Führerschein
Kfz-Versicherung
Kfz-Kamera
Rechtsanwälte für thailändisches Recht
Straßenverkehr in Thailand
Umgangsformen

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