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Kindergeldzahlung nach Thailand
Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf deutsche Kindergeldzahlungen.

Der Anlass, mich mit diesem Thema zu befassen, war ein Beitrag des Auswärtigen Amtes:

Können wir für unser Kind auch im Ausland Kindergeld erhalten?
„Deutsche erhalten nach dem Einkommensteuergesetz Kindergeld, wenn sie in Deutschland ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben oder im Ausland wohnen, aber in Deutschland entweder unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind oder entsprechend behandelt werden.......“


kompletter Artikel Historie WebArchiv: Website Auswärtiges Amt

Dieser Hinweis wird bei vielen Menschen die Hoffnung schüren, auch in Thailand Kindergeld zu erhalten. Zumal es sich tatsächlich um einen klar und einfach formulierten Text handelt. Eine Beantragung wird in der Praxis allerdings leider scheitern. Alle Versuche diesen Anspruch gerichtlich durchzusetzen, blieben meines Wissens nach, bisher erfolglos.

Leben Eltern mit ihrem Kind in Thailand, so steht Ihnen grundsätzlich kein Kindergeld zu"
familie.de vom 16.06.2016 (Artikel inzwischen entfernt)

Für Menschen, die in Deutschland noch Steuern entrichten müssen, steht allerdings die Möglichkeit offen, zur Minderung der Steuerlast, einen Kinderfreibetrag und einen Erziehungsfreibetrag zu beantragen.

Link:
Merkblatt Kindergeld (PDF) Arbeitsagentur

Siehe auch die Rubriken:
Schulen in Thailand
Bankkonto in Thailand
Bankkonto in Deutschland
(Transfer)Wise-Konto
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